Entsorgungsbetriebe neben Kiesgruben - neue Gefahren???
Wer schützt unser Grundwasser vor Verunreinigung und uns Menschen, die es trinken?
Wer übernimmt die Aufsicht und die Verantwortung für mögliche Schäden des Grundwassers?
Keine Umweltvertäglichkeitsprüfungen nötig? Wie viele Bäume darf man ohne UVP roden? Laut Staatsanzeiger gibt es wenige UVPs, selbst beim Bau von neuen Straßen oder Abbauflächen?
Statt Rekultivierung und Renaturierung entstehen neue Industriegebiete mit Betrieben aus der Abfall-, Beton- und Asphaltwirtschaft als Folgenutzung?
Stoppt Industriegebiet und Abfallwirtschaft
Wir wollen keinen Bauschutt aus dem Atomkraftwerk Biblis in Schaafheim
Die Bürgerinitiative Schaafheim e.V. möchte die Bürgerinnen und Bürger informieren.
Die Probleme, um Müll aus Biblis, durch den aktuellen Rückbau sind in aller Munde. Es gibt Konflikte, weil schwach strahlendes Abfallmaterial gegen den Willen der Deponiebetreiber in Büttelborn vergraben werden soll. Viele sind dagegen, aber die Deponie ist vorhanden und soll auch gegen den Willen der Bevölkerung dafür genutzt werden. Seit 2017 fragen wir uns nun schon, ob tausende Tonnen freigemessener Bauschutt nach Schaafheim kommen könnten, um in einem Brecher zerkleinert und recycelt zu werden. Der Staub könnte auf Felder und in die Wohngebiete gelangen.
Fast 6 Jahre später haben wir immer noch Angst, dass „ungefährlicher Bauschutt“ zur Verwertung auch nach Schaafheim kommen könnte. Diese Ängste müssen wir nur haben, weil für die „alte“ Firma Höfling im Jahr 2013 ein Bebauungsplan beschlossen und ein Industriegebiet ausgewiesen wurde. Auch nach fast 10 Jahren gibt es weder Wasser-, Abwasser-, Telefon- noch Stromversorgung. Täglich fahren die Schwertransporter durch Schaafheim in die Boschstraße, wobei sich die Büros in Ringheim befinden. Der ursprüngliche Zweck, den Bauhof von der Boschstraße in den Eichenweg zu verlegen, ist auch nach fast 10 Jahren nicht erfolgt. Staub, Lärm und Verkehr bleiben in Schaafheim. Der Rechtsanwalt der Gemeinde schreibt seit 2020 von einer Zweckverfehlung des Bebauungsplans und empfiehlt die Aufhebung der Bebauungssatzung.
2022 wurden die wichtigsten Fakten aus dem Schreiben öffentlich und man wundert sich, warum trotz einer Empfehlung des Gemeindeanwalts, Dr. Berghäuser, einen Beschluss der Gemeindevertretung zu fassen und die Satzung aufzuheben, immer noch nicht erfolgte. Der Bebauungsplan und das Industriegebiet unterliegen nicht dem Bergrecht, sondern sind alleinig in der Verantwortung der Gemeinde. Mit der Aufhebung des Industriegebietes hat das Bergamt nichts zu tun und auch keinen Einfluss auf die Gemeindepolitik.
Laut der rechtlichen Überprüfung vom 24.08.2020 kommt der Rechtsanwalt Dr. Berghäuser zu dem Urteil, dass angesichts der immensen Zeitüberschreitung im Durchführungsvertrag eine Zweckverfehlung klar auf der Hand liege. Der Rechtsanwalt führt an, dass § 12 Abs. 6 BauGB eine städtebauliche Verpflichtung der Gemeinde enthält, den Bebauungsplan aufzuheben, „sofern es nicht zur fristgerechten Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans kommt. Die Gemeinde soll in den Fällen des § 12 Abs. 6 BauGB Satz 1 den Bebauungsplan aufheben.“
Ist angesichts des Rückbaus vom AKW Biblis nicht endlich der richtige Zeitpunkt gekommen, dieser Verpflichtung nachzukommen, entschädigungslos die Satzung des Industriegebiets aufzuheben und sicherheitshalber gleichzeitig den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB zu beschließen? Damit würde der rechtlichen Empfehlung des eigenen Anwalts Folge geleistet und die Bevölkerung von Schaafheim dauerhaft geschützt werden.
Wir waren schon 2017 erstaunt, wie sehr die Wissenschaft und der Ärztetag sich mit Gefahren des Rückbaus beschäftigen. Der Film „Wie entsorgen wir verstrahlte Atommeiler? Das Jahrhundert-Projekt“ vom 05.12.2022 informiert über den Rückbau von Atomkraftwerken (https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/Abriss-der-Atomkraftwerke-Wie-gefaehrlich-ist-der-Bauschutt,sendung1302376.html zuletzt geprüft am 21.02.2023).
Weitere Infos in Broschüre BAESH
https://docs.wixstatic.com/ugd/df8f5c_2535dc369bf945129842a512f5d0ee6a.pdf
(zuletzt geprüft am 21.02.23) und
in Entschließung des 120. Deutschen Ärztetages 2017 (S. 239-240)
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/120.DAET/Beschlussprotokoll_120_DAET.pdf (zuletzt geprüft am 21.02.23)
Wir wollen keinen freigemessenen Müll im Recyclingkreislauf haben und darum einen möglichen Umschlagplatz mit Brecher und Staubbelastung in Schaafheim nicht akzeptieren. Das wollen wir mit Ihnen dauerhaft verhindern. Freigemessene Materialen enthalten immer noch geringe Mengen radioaktiver Teilchen. Staub aus dem Brecher könnte auch noch in 20 km Entfernung gelangen.
Stoppt Industriegebiet und Abfallwirtschaft –
Keinen Bauschutt aus dem Atomkraftwerk Biblis in Schaafheim!
Stoppt Industriegebiet und Abfallwirtschaft
Wir wollen keinen Bauschutt aus dem Atomkraftwerk Biblis in Schaafheim
Die Bürgerinitiative Schaafheim e.V. möchte die Bürgerinnen und Bürger informieren.
Die Probleme, um Müll aus Biblis, durch den aktuellen Rückbau sind in aller Munde. Es gibt Konflikte, weil schwach strahlendes Abfallmaterial gegen den Willen der Deponiebetreiber in Büttelborn vergraben werden soll. Viele sind dagegen, aber die Deponie ist vorhanden und soll auch gegen den Willen der Bevölkerung dafür genutzt werden. Seit 2017 fragen wir uns nun schon, ob tausende Tonnen freigemessener Bauschutt nach Schaafheim kommen könnten, um in einem Brecher zerkleinert und recycelt zu werden. Der Staub könnte auf Felder und in die Wohngebiete gelangen.
Fast 6 Jahre später haben wir immer noch Angst, dass „ungefährlicher Bauschutt“ zur Verwertung auch nach Schaafheim kommen könnte. Diese Ängste müssen wir nur haben, weil für die „alte“ Firma Höfling im Jahr 2013 ein Bebauungsplan beschlossen und ein Industriegebiet ausgewiesen wurde. Auch nach fast 10 Jahren gibt es weder Wasser-, Abwasser-, Telefon- noch Stromversorgung. Täglich fahren die Schwertransporter durch Schaafheim in die Boschstraße, wobei sich die Büros in Ringheim befinden. Der ursprüngliche Zweck, den Bauhof von der Boschstraße in den Eichenweg zu verlegen, ist auch nach fast 10 Jahren nicht erfolgt. Staub, Lärm und Verkehr bleiben in Schaafheim. Der Rechtsanwalt der Gemeinde schreibt seit 2020 von einer Zweckverfehlung des Bebauungsplans und empfiehlt die Aufhebung der Bebauungssatzung.
2022 wurden die wichtigsten Fakten aus dem Schreiben öffentlich und man wundert sich, warum trotz einer Empfehlung des Gemeindeanwalts, Dr. Berghäuser, einen Beschluss der Gemeindevertretung zu fassen und die Satzung aufzuheben, immer noch nicht erfolgte. Der Bebauungsplan und das Industriegebiet unterliegen nicht dem Bergrecht, sondern sind alleinig in der Verantwortung der Gemeinde. Mit der Aufhebung des Industriegebietes hat das Bergamt nichts zu tun und auch keinen Einfluss auf die Gemeindepolitik.
Laut der rechtlichen Überprüfung vom 24.08.2020 kommt der Rechtsanwalt Dr. Berghäuser zu dem Urteil, dass angesichts der immensen Zeitüberschreitung im Durchführungsvertrag eine Zweckverfehlung klar auf der Hand liege. Der Rechtsanwalt führt an, dass § 12 Abs. 6 BauGB eine städtebauliche Verpflichtung der Gemeinde enthält, den Bebauungsplan aufzuheben, „sofern es nicht zur fristgerechten Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans kommt. Die Gemeinde soll in den Fällen des § 12 Abs. 6 BauGB Satz 1 den Bebauungsplan aufheben.“
Ist angesichts des Rückbaus vom AKW Biblis nicht endlich der richtige Zeitpunkt gekommen, dieser Verpflichtung nachzukommen, entschädigungslos die Satzung des Industriegebiets aufzuheben und sicherheitshalber gleichzeitig den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB zu beschließen? Damit würde der rechtlichen Empfehlung des eigenen Anwalts Folge geleistet und die Bevölkerung von Schaafheim dauerhaft geschützt werden.
Wir waren schon 2017 erstaunt, wie sehr die Wissenschaft und der Ärztetag sich mit Gefahren des Rückbaus beschäftigen. Der Film „Wie entsorgen wir verstrahlte Atommeiler? Das Jahrhundert-Projekt“ vom 05.12.2022 informiert über den Rückbau von Atomkraftwerken (https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/Abriss-der-Atomkraftwerke-Wie-gefaehrlich-ist-der-Bauschutt,sendung1302376.html zuletzt geprüft am 21.02.2023).
Weitere Infos in Broschüre BAESH
https://docs.wixstatic.com/ugd/df8f5c_2535dc369bf945129842a512f5d0ee6a.pdf
(zuletzt geprüft am 21.02.23) und
in Entschließung des 120. Deutschen Ärztetages 2017 (S. 239-240)
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/120.DAET/Beschlussprotokoll_120_DAET.pdf (zuletzt geprüft am 21.02.23)
Wir wollen keinen freigemessenen Müll im Recyclingkreislauf haben und darum einen möglichen Umschlagplatz mit Brecher und Staubbelastung in Schaafheim nicht akzeptieren. Das wollen wir mit Ihnen dauerhaft verhindern. Freigemessene Materialen enthalten immer noch geringe Mengen radioaktiver Teilchen.
Neben krebserregendem Quarzstaub nun auch noch Staub aus dem Brecher, der sich weiträumig verteilt.
Stoppt Industriegebiet und Abfallwirtschaft –
Keinen Bauschutt aus dem Atomkraftwerk Biblis in Schaafheim!
Wer schützt unser Grundwasser vor Verunreinigung und uns Menschen, die es trinken?
Wer übernimmt die Aufsicht und die Verantwortung für mögliche Schäden des Grundwassers?
Keine Umweltvertäglichkeitsprüfungen nötig? Wie viele Bäume darf man ohne UVP roden? Laut Staatsanzeiger gibt es wenige UVPs, selbst beim Bau von neuen Straßen oder Abbauflächen?
Statt Rekultivierung und Renaturierung entstehen neue Industriegebiete mit Betrieben aus der Abfall-, Beton- und Asphaltwirtschaft als Folgenutzung?
Stoppt Industriegebiet und Abfallwirtschaft
Wir wollen keinen Bauschutt aus dem Atomkraftwerk Biblis in Schaafheim
Die Bürgerinitiative Schaafheim e.V. möchte die Bürgerinnen und Bürger informieren.
Die Probleme, um Müll aus Biblis, durch den aktuellen Rückbau sind in aller Munde. Es gibt Konflikte, weil schwach strahlendes Abfallmaterial gegen den Willen der Deponiebetreiber in Büttelborn vergraben werden soll. Viele sind dagegen, aber die Deponie ist vorhanden und soll auch gegen den Willen der Bevölkerung dafür genutzt werden. Seit 2017 fragen wir uns nun schon, ob tausende Tonnen freigemessener Bauschutt nach Schaafheim kommen könnten, um in einem Brecher zerkleinert und recycelt zu werden. Der Staub könnte auf Felder und in die Wohngebiete gelangen.
Fast 6 Jahre später haben wir immer noch Angst, dass „ungefährlicher Bauschutt“ zur Verwertung auch nach Schaafheim kommen könnte. Diese Ängste müssen wir nur haben, weil für die „alte“ Firma Höfling im Jahr 2013 ein Bebauungsplan beschlossen und ein Industriegebiet ausgewiesen wurde. Auch nach fast 10 Jahren gibt es weder Wasser-, Abwasser-, Telefon- noch Stromversorgung. Täglich fahren die Schwertransporter durch Schaafheim in die Boschstraße, wobei sich die Büros in Ringheim befinden. Der ursprüngliche Zweck, den Bauhof von der Boschstraße in den Eichenweg zu verlegen, ist auch nach fast 10 Jahren nicht erfolgt. Staub, Lärm und Verkehr bleiben in Schaafheim. Der Rechtsanwalt der Gemeinde schreibt seit 2020 von einer Zweckverfehlung des Bebauungsplans und empfiehlt die Aufhebung der Bebauungssatzung.
2022 wurden die wichtigsten Fakten aus dem Schreiben öffentlich und man wundert sich, warum trotz einer Empfehlung des Gemeindeanwalts, Dr. Berghäuser, einen Beschluss der Gemeindevertretung zu fassen und die Satzung aufzuheben, immer noch nicht erfolgte. Der Bebauungsplan und das Industriegebiet unterliegen nicht dem Bergrecht, sondern sind alleinig in der Verantwortung der Gemeinde. Mit der Aufhebung des Industriegebietes hat das Bergamt nichts zu tun und auch keinen Einfluss auf die Gemeindepolitik.
Laut der rechtlichen Überprüfung vom 24.08.2020 kommt der Rechtsanwalt Dr. Berghäuser zu dem Urteil, dass angesichts der immensen Zeitüberschreitung im Durchführungsvertrag eine Zweckverfehlung klar auf der Hand liege. Der Rechtsanwalt führt an, dass § 12 Abs. 6 BauGB eine städtebauliche Verpflichtung der Gemeinde enthält, den Bebauungsplan aufzuheben, „sofern es nicht zur fristgerechten Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans kommt. Die Gemeinde soll in den Fällen des § 12 Abs. 6 BauGB Satz 1 den Bebauungsplan aufheben.“
Ist angesichts des Rückbaus vom AKW Biblis nicht endlich der richtige Zeitpunkt gekommen, dieser Verpflichtung nachzukommen, entschädigungslos die Satzung des Industriegebiets aufzuheben und sicherheitshalber gleichzeitig den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB zu beschließen? Damit würde der rechtlichen Empfehlung des eigenen Anwalts Folge geleistet und die Bevölkerung von Schaafheim dauerhaft geschützt werden.
Wir waren schon 2017 erstaunt, wie sehr die Wissenschaft und der Ärztetag sich mit Gefahren des Rückbaus beschäftigen. Der Film „Wie entsorgen wir verstrahlte Atommeiler? Das Jahrhundert-Projekt“ vom 05.12.2022 informiert über den Rückbau von Atomkraftwerken (https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/Abriss-der-Atomkraftwerke-Wie-gefaehrlich-ist-der-Bauschutt,sendung1302376.html zuletzt geprüft am 21.02.2023).
Weitere Infos in Broschüre BAESH
https://docs.wixstatic.com/ugd/df8f5c_2535dc369bf945129842a512f5d0ee6a.pdf
(zuletzt geprüft am 21.02.23) und
in Entschließung des 120. Deutschen Ärztetages 2017 (S. 239-240)
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/120.DAET/Beschlussprotokoll_120_DAET.pdf (zuletzt geprüft am 21.02.23)
Wir wollen keinen freigemessenen Müll im Recyclingkreislauf haben und darum einen möglichen Umschlagplatz mit Brecher und Staubbelastung in Schaafheim nicht akzeptieren. Das wollen wir mit Ihnen dauerhaft verhindern. Freigemessene Materialen enthalten immer noch geringe Mengen radioaktiver Teilchen. Staub aus dem Brecher könnte auch noch in 20 km Entfernung gelangen.
Stoppt Industriegebiet und Abfallwirtschaft –
Keinen Bauschutt aus dem Atomkraftwerk Biblis in Schaafheim!
Stoppt Industriegebiet und Abfallwirtschaft
Wir wollen keinen Bauschutt aus dem Atomkraftwerk Biblis in Schaafheim
Die Bürgerinitiative Schaafheim e.V. möchte die Bürgerinnen und Bürger informieren.
Die Probleme, um Müll aus Biblis, durch den aktuellen Rückbau sind in aller Munde. Es gibt Konflikte, weil schwach strahlendes Abfallmaterial gegen den Willen der Deponiebetreiber in Büttelborn vergraben werden soll. Viele sind dagegen, aber die Deponie ist vorhanden und soll auch gegen den Willen der Bevölkerung dafür genutzt werden. Seit 2017 fragen wir uns nun schon, ob tausende Tonnen freigemessener Bauschutt nach Schaafheim kommen könnten, um in einem Brecher zerkleinert und recycelt zu werden. Der Staub könnte auf Felder und in die Wohngebiete gelangen.
Fast 6 Jahre später haben wir immer noch Angst, dass „ungefährlicher Bauschutt“ zur Verwertung auch nach Schaafheim kommen könnte. Diese Ängste müssen wir nur haben, weil für die „alte“ Firma Höfling im Jahr 2013 ein Bebauungsplan beschlossen und ein Industriegebiet ausgewiesen wurde. Auch nach fast 10 Jahren gibt es weder Wasser-, Abwasser-, Telefon- noch Stromversorgung. Täglich fahren die Schwertransporter durch Schaafheim in die Boschstraße, wobei sich die Büros in Ringheim befinden. Der ursprüngliche Zweck, den Bauhof von der Boschstraße in den Eichenweg zu verlegen, ist auch nach fast 10 Jahren nicht erfolgt. Staub, Lärm und Verkehr bleiben in Schaafheim. Der Rechtsanwalt der Gemeinde schreibt seit 2020 von einer Zweckverfehlung des Bebauungsplans und empfiehlt die Aufhebung der Bebauungssatzung.
2022 wurden die wichtigsten Fakten aus dem Schreiben öffentlich und man wundert sich, warum trotz einer Empfehlung des Gemeindeanwalts, Dr. Berghäuser, einen Beschluss der Gemeindevertretung zu fassen und die Satzung aufzuheben, immer noch nicht erfolgte. Der Bebauungsplan und das Industriegebiet unterliegen nicht dem Bergrecht, sondern sind alleinig in der Verantwortung der Gemeinde. Mit der Aufhebung des Industriegebietes hat das Bergamt nichts zu tun und auch keinen Einfluss auf die Gemeindepolitik.
Laut der rechtlichen Überprüfung vom 24.08.2020 kommt der Rechtsanwalt Dr. Berghäuser zu dem Urteil, dass angesichts der immensen Zeitüberschreitung im Durchführungsvertrag eine Zweckverfehlung klar auf der Hand liege. Der Rechtsanwalt führt an, dass § 12 Abs. 6 BauGB eine städtebauliche Verpflichtung der Gemeinde enthält, den Bebauungsplan aufzuheben, „sofern es nicht zur fristgerechten Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans kommt. Die Gemeinde soll in den Fällen des § 12 Abs. 6 BauGB Satz 1 den Bebauungsplan aufheben.“
Ist angesichts des Rückbaus vom AKW Biblis nicht endlich der richtige Zeitpunkt gekommen, dieser Verpflichtung nachzukommen, entschädigungslos die Satzung des Industriegebiets aufzuheben und sicherheitshalber gleichzeitig den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB zu beschließen? Damit würde der rechtlichen Empfehlung des eigenen Anwalts Folge geleistet und die Bevölkerung von Schaafheim dauerhaft geschützt werden.
Wir waren schon 2017 erstaunt, wie sehr die Wissenschaft und der Ärztetag sich mit Gefahren des Rückbaus beschäftigen. Der Film „Wie entsorgen wir verstrahlte Atommeiler? Das Jahrhundert-Projekt“ vom 05.12.2022 informiert über den Rückbau von Atomkraftwerken (https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/Abriss-der-Atomkraftwerke-Wie-gefaehrlich-ist-der-Bauschutt,sendung1302376.html zuletzt geprüft am 21.02.2023).
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in Entschließung des 120. Deutschen Ärztetages 2017 (S. 239-240)
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/120.DAET/Beschlussprotokoll_120_DAET.pdf (zuletzt geprüft am 21.02.23)
Wir wollen keinen freigemessenen Müll im Recyclingkreislauf haben und darum einen möglichen Umschlagplatz mit Brecher und Staubbelastung in Schaafheim nicht akzeptieren. Das wollen wir mit Ihnen dauerhaft verhindern. Freigemessene Materialen enthalten immer noch geringe Mengen radioaktiver Teilchen.
Neben krebserregendem Quarzstaub nun auch noch Staub aus dem Brecher, der sich weiträumig verteilt.
Stoppt Industriegebiet und Abfallwirtschaft –
Keinen Bauschutt aus dem Atomkraftwerk Biblis in Schaafheim!